Donnerstag, Oktober 8, 2026
Finanznachrichten . biz - Finanzen - Versicherungen - Wirtschaft
No Result
View All Result
  • Finanzen
  • Wirtschaft
  • Investment
  • Aktien
  • Krypto
  • Vorsorge
  • Versicherungen
  • Banken
  • Wiki
    • Vermögenswiki
    • Krypto Wiki
  • Magazin
  • Finanzen
  • Wirtschaft
  • Investment
  • Aktien
  • Krypto
  • Vorsorge
  • Versicherungen
  • Banken
  • Wiki
    • Vermögenswiki
    • Krypto Wiki
  • Magazin
No Result
View All Result
Finanznachrichten . biz - Finanzen - Versicherungen - Wirtschaft
No Result
View All Result

Startseite » Magazin » Verschwiegene Schöffenbezüge: Diese Gefahr droht bei der Grundsicherung

Verschwiegene Schöffenbezüge: Diese Gefahr droht bei der Grundsicherung

von Matt
7. Oktober 2024
in Magazin
Schöffenbezüge müssen dem Jobcenter gemeldet werden

Schöffenbezüge müssen dem Jobcenter gemeldet werden

Im aktuellen Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (LSG) wurde entschieden, dass Bezüge aus einer Schöffentätigkeit bei Grundsicherungsleistungen angegeben werden müssen. Wenn das nicht passiert, kann das zu unangenehmen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel der Rückzahlung von Leistungen.

weitere Artikel

Warum sich Strompreise im Tagesverlauf verändern: So funktioniert der kurzfristige Stromhandel

Warum sich Strompreise im Tagesverlauf verändern: So funktioniert der kurzfristige Stromhandel

16. September 2026
Fuhrparkkosten im Griff Wo Unternehmen bei Firmenfahrzeugen wirklich sparen können

Fuhrparkkosten im Griff: Wo Unternehmen bei Firmenfahrzeugen wirklich sparen können

14. September 2026
Japans Aktienmarkt: BoJ-Zinswende treibt den TOPIX

BoJ vor nächster Zinserhöhung – Japans Aktienmarkt im neuen geldpolitischen Umfeld

14. September 2026

Der Fall: Ingenieur verschwieg seine Schöffentätigkeit

Ein Ingenieur aus Hannover, der seit 2012 Grundsicherungsleistungen bezieht, geriet in Schwierigkeiten, nachdem er seine Tätigkeit als Schöffe am Landgericht nicht dem Jobcenter gemeldet hatte. Obwohl er seit anderthalb Jahren Schöffe war und für diese Tätigkeit Entschädigungen erhielt, informierte er das Jobcenter nicht über die Zahlungen. Diese beliefen sich in den Jahren 2015 und 2016 auf insgesamt 2.800 Euro.

Erstattungsforderung durch das Jobcenter

Als das Jobcenter schließlich von den Schöffenbezügen erfuhr, forderte es unter Berücksichtigung der monatlichen Freibeträge rund 800 Euro zurück. Diese Forderung stützte sich auf den Umstand, dass Schöffenbezüge – wie jedes Einkommen – das zu berücksichtigende Einkommen bei der Berechnung der Grundsicherung erhöhen. Dem Kläger wurde ein monatlicher Freibetrag von 200 Euro eingeräumt, wie es im Gesetz vorgesehen ist.

Siehe auch  Goldverkäufe in bewegten Zeiten: Preisfindung, Spreads und typische Fehler beim Privatverkauf

Jahresfreibetrag vs. Monatsfreibetrag

Der Ingenieur wehrte sich gegen die Rückforderung mit der Begründung, er habe Anspruch auf einen Jahresfreibetrag von 2.400 Euro für Aufwandsentschädigungen. Das LSG folgte jedoch der Argumentation des Jobcenters und entschied, dass nach dem damals geltenden Gesetz ein Monatsfreibetrag von 100 Euro anzuwenden sei. Der höhere Jahresfreibetrag kam erst 2023 mit der Einführung des Bürgergeldgesetzes ins Spiel.

Keine Chance auf Vertrauensschutz

Auch der Einwand des Klägers, dass er keinen Antrag auf Verdienstausfallentschädigung gestellt habe, verfing nicht. Das Gericht betonte, dass unvollständige Angaben gegenüber dem Jobcenter eine Rückforderung der Leistungen rechtfertigen. Der Kläger hatte lediglich erwähnt, dass er „vielleicht irgendwann“ als Schöffe tätig werden könnte, ohne jedoch die tatsächliche Aufnahme dieser Tätigkeit oder die erhaltenen Zahlungen zu melden.

Beratungsgespräch entbindet nicht von Mitteilungspflichten

Das LSG stellte zudem klar, dass ein allgemeines Beratungsgespräch den Kläger nicht von seiner Verpflichtung entbunden habe, jede Einkommensveränderung – wie in diesem Fall die Schöffenentschädigung – rechtzeitig und vollständig dem Jobcenter mitzuteilen. Damit wurde die Klage abgewiesen, und der Ingenieur muss die vom Jobcenter geforderten 800 Euro erstatten.

Fazit: Keine Entschädigungen verschweigen!

Das Urteil des LSG zeigt, wie wichtig es ist, sämtliche Einkünfte korrekt an das Jobcenter zu melden – auch Bezüge aus einer Schöffentätigkeit. Wer das nicht tut, riskiert eine Rückzahlungsforderung, wie im Fall des Ingenieurs aus Hannover. Also: Lieber alles angeben und auf der sicheren Seite bleiben!

Siehe auch  Der Sprung in die Steuerberatung: Eine lohnenswerte Karriere?

Meldung basiert auf einer Pressemeldung vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Tags: GerichtsurteilSchöffenbezügeUrteil
ShareTweet
Matt

Matt

könnte dich auch interessieren

Warum sich Strompreise im Tagesverlauf verändern: So funktioniert der kurzfristige Stromhandel

Warum sich Strompreise im Tagesverlauf verändern: So funktioniert der kurzfristige Stromhandel

von Oliver Bierbaum-Schulze
16. September 2026

Strom kostet an der Börse nicht zu jeder Stunde gleich viel. An einem sonnigen und windreichen Nachmittag können die Großhandelspreise...

Fuhrparkkosten im Griff Wo Unternehmen bei Firmenfahrzeugen wirklich sparen können

Fuhrparkkosten im Griff: Wo Unternehmen bei Firmenfahrzeugen wirklich sparen können

von Oliver Bierbaum-Schulze
14. September 2026

Firmenfahrzeuge sind in vielen Betrieben notwendige Arbeitsmittel. Im Außendienst, im Handwerk, in der Logistik oder bei technischen Dienstleistungen hängt ein...

Japans Aktienmarkt: BoJ-Zinswende treibt den TOPIX

BoJ vor nächster Zinserhöhung – Japans Aktienmarkt im neuen geldpolitischen Umfeld

von Oliver Bierbaum-Schulze
14. September 2026

Die Bank of Japan dürfte bei ihrer nächsten Sitzung den Leitzins um 25 Basispunkte auf 1,25 Prozent anheben. Da dieser...

E-Rechnung 2026: Was Unternehmen und Steuerkanzleien jetzt beachten müssen

E-Rechnung 2026: Was Unternehmen und Steuerkanzleien jetzt beachten müssen

von Oliver Bierbaum-Schulze
18. August 2026

Für Unternehmen ist 2026 bei der E-Rechnung ein wichtiges Übergangsjahr. Die grundlegende Neuregelung gilt bereits seit dem 1. Januar 2025....

Next Post
Lionel Messi Vermögen

Lionel Messi: Das unglaubliche Vermögen des Fußballstars

beliebte Artikel

  • Warum sich Strompreise im Tagesverlauf verändern: So funktioniert der kurzfristige Stromhandel

    Warum sich Strompreise im Tagesverlauf verändern: So funktioniert der kurzfristige Stromhandel

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Fuhrparkkosten im Griff: Wo Unternehmen bei Firmenfahrzeugen wirklich sparen können

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • BoJ vor nächster Zinserhöhung – Japans Aktienmarkt im neuen geldpolitischen Umfeld

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • E-Rechnung 2026: Was Unternehmen und Steuerkanzleien jetzt beachten müssen

    0 shares
    Share 0 Tweet 0
  • Eigenkapital oder Fremdkapital? Welche Finanzierungsformen Unternehmen zur Verfügung stehen

    0 shares
    Share 0 Tweet 0

Kategorien

  • Aktien
  • Finanzen
  • Investment
  • Krypto
  • Krypto Wiki
  • Magazin
  • Vermögenswiki
  • Versicherungen
  • Vorsorge
  • Wirtschaft

Schlagwörter

Aktien Aktienmarkt Altersvorsorge Bedeutung Blockchain coin crypto Digitalisierung Edelmetall Edelmetalle Europa EZB Finanzen Geldanlage Gold Inflation Info Investieren Investition Investitionen Japan Kommentar Kredit Krypto Kryptowährung Kryptowährungen Marketing Mittelstand Nachhaltigkeit Ratgeber reichtum Sicherheit T. Rowe Price Tipps Trends USA Vermögen Vermögensaufbau Versicherung Vorsorge Wertpapiere wie reich Wiki Wissen Zölle

Informationen

  • Banken
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Über uns – über Finanznachrichten.biz
  • Sitemap

Kategorien

  • Aktien
  • Finanzen
  • Investment
  • Krypto
  • Krypto Wiki
  • Magazin
  • Vermögenswiki
  • Versicherungen
  • Vorsorge
  • Wirtschaft

Über Uns

Wir sind ein Team von erfahrenen Finanz- und Wirtschaftsjournalisten, die sich zum Ziel gesetzt haben, Ihnen das beste Finanzportal zu bieten. Unser Engagement für Qualität und Unabhängigkeit ist unerschütterlich, und wir sind stolz darauf, unseren Lesern unvoreingenommene Informationen und Analysen zu liefern.

  • Banken
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Über uns – über Finanznachrichten.biz
  • Sitemap

© 2024 finanznachrichten.biz || bo-mediaconsult

No Result
View All Result
  • Home

© 2024 finanznachrichten.biz || bo-mediaconsult