Das Studium ist der Beginn eines neuen Abschnitts und die Zwischenstufe zwischen Schule und Beruf. Zum ersten Mal müssen sich junge Menschen Gedanken über ihren Versicherungsschutz machen. In Deutschland herrscht bezüglich der Krankenversicherung Versicherungspflicht. Welche Art der Krankenversicherung Studierende wählen, ist individuell.
Familienversicherung ist bis zum 25. Lebensjahr möglich
Die erste Möglichkeit besteht in der Familienversicherung. Sie gilt für Kinder von gesetzlich Versicherten und deckt auch die Zeit des Studiums ab. Voraussetzung ist, dass das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde. Studierende müssen sich in dieser Phase um keine eigenen Beiträge kümmern, da sie automatisch über die Eltern abgesichert sind. Ein Vorteil liegt darin, dass die Leistungen identisch mit der regulären gesetzlichen Krankenversicherung sind, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
Es gibt jedoch Grenzen. Ein zu hohes Einkommen aus einem Nebenjob kann den Anspruch auf Familienversicherung beenden. In diesem Fall muss eine eigene Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Auch bei längeren Unterbrechungen des Studiums oder bei einem Überschreiten der Altersgrenze endet die Mitversicherung automatisch.
Studentische Krankenversicherung nach dem Ende der Familienversicherung
Sobald die Familienversicherung nicht mehr greift, beginnt die Pflicht zur studentischen Krankenversicherung. Sie ist speziell auf Studierende zugeschnitten und bietet einen günstigeren Beitragssatz als die reguläre gesetzliche Versicherung. Der Vorteil liegt in der finanziellen Entlastung, da die Kosten niedriger ausfallen. Die Krankenversicherung Student stellt sicher, dass Studierende während des gesamten Studiums medizinische Versorgung genießen können.
Die Höhe des Beitrags richtet sich nach einem bundeseinheitlichen Satz, der regelmäßig angepasst wird. Zusätzlich kommen Beiträge zur Pflegeversicherung hinzu. Der Beitrag ist nicht einkommensabhängig, sondern gilt für alle Studierenden gleichermaßen. Ein Bezug von BAföG hat daher keinen direkten Einfluss auf die Beitragshöhe. Allerdings spielt er insofern eine Rolle, als dass BAföG-Empfänger mehr finanzielle Mittel für ihre Beiträge zur Verfügung haben.
Diese studentische Versicherung ist bis zum Ende des 14. Fachsemesters oder bis zum vollendeten 30. Lebensjahr möglich. Danach endet der Anspruch und es muss auf eine andere Versicherungsform gewechselt werden.
Freiwillige Krankenversicherung als Alternative
Wer das 30. Lebensjahr überschreitet oder die maximale Fachsemesterzahl hinter sich hat, kann sich freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge liegen hier höher, da sie sich am Einkommen orientieren. Studierende, die einer Nebentätigkeit nachgehen oder bereits ein festes Einkommen erzielen, zahlen somit mehr als in der studentischen Variante.
Die freiwillige Versicherung hat den Vorteil, dass sie weiterhin den Schutz der gesetzlichen Krankenkassen bietet. Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente oder Vorsorgeuntersuchungen bleiben vollständig abgedeckt. Gleichzeitig entfällt der vergünstigte Tarif, der während der Studienzeit galt.
Private Krankenversicherung mit Risiken
Eine Alternative stellt die private Krankenversicherung dar. Sie ist für Studierende unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa bei einem direkten Wechsel nach dem Ende der Familienversicherung. Auf den ersten Blick wirkt die private Absicherung attraktiv, da die Beiträge in jungen Jahren häufig niedriger sind als in der gesetzlichen Variante.
Die Risiken zeigen sich allerdings langfristig. Mit steigendem Alter erhöhen sich die Beiträge deutlich. Außerdem ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung nur in seltenen Fällen machbar. Wer sich für den privaten Weg entscheidet, bindet sich unter Umständen für viele Jahre. Auch Leistungen müssen genau geprüft werden, da nicht jede private Versicherung die gleichen Standards bietet wie die gesetzliche.
Studierende sind in Deutschland versicherungspflichtig
Unabhängig von der gewählten Variante gilt die Versicherungspflicht. Studierende müssen bei der Einschreibung eine Bescheinigung über die Krankenversicherung vorlegen. Ohne diesen Nachweis ist eine Immatrikulation nicht möglich. Universitäten und Hochschulen sichern so ab, dass alle Studierenden medizinisch versorgt sind und im Ernstfall nicht ohne Absicherung dastehen.
Nebenjob im Studium trotz Versicherung erlaubt
Viele Studierende finanzieren sich über Nebenjobs. Die Frage ist, in welchem Umfang gearbeitet werden darf, ohne die Versicherung zu gefährden. Grundsätzlich sind Nebenjobs mit einer studentischen oder freiwilligen Versicherung vereinbar. Es gibt jedoch klare Grenzen.
In der Regel darf die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen. Diese Grenze stellt sicher, dass der Status als Studierende im Vordergrund bleibt. Kurzfristige Überschreitungen in den Semesterferien sind möglich, sofern es sich um befristete Tätigkeiten handelt. Bei einem Minijob bis 556 Euro monatlich bleibt die Familien- oder studentische Versicherung bestehen.
Wird dauerhaft mehr gearbeitet oder übersteigt das Einkommen bestimmte Grenzen, kann sich die Einstufung ändern. Dann wird die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig und führt zu höheren Beiträgen. Für Studierende ist es daher wichtig, sich vor Aufnahme einer Beschäftigung über die aktuellen Regelungen zu informieren.






